Vergütung


Transparenz und Verlässlichkeit sind mir auch hinsichtlich meiner Vergütung wichtig. Daher bespreche ich die Kostenfrage bei jedem Mandat im Vorfeld und kläre diese gemeinsam mit dem jeweiligen Mandanten verbindlich ab.  

 

Die Erstberatung in einem neuen Mandat ist bei mir kostenlos.

 

Danach sind drei Vergütungsvarianten möglich:

 

1. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Grundsätzlich berechne ich die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hiernach ist für die Kostenhöhe der jeweilige Gegenstandswert maßgeblich, wobei auch die Art der anwaltlichen Tätigkeit (gerichtlich oder außergerichtlich) Einfluss auf die Kosten hat. Besteht eine Rechtsschutzversicherung und erteilt diese eine Deckungszusage, kann ich meine Anwaltsgebühren nach dem RVG in der Regel unmittelbar gegenüber der Versicherung abrechnen.

 

2. Vereinbarung eines Stundenhonorars

Sofern eine Vergütung nach dem RVG im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit meiner Tätigkeit unverhältnismäßig hoch oder gering wäre, besteht die Möglichkeit, dass ich meinen Aufwand nach tatsächlich geleisteter Zeit abrechne. In diesem Fall vereinbare ich mit meiner Mandantschaft zum Zweck der Transparenz gerne Honorarstufen, bei deren Erreichen ich meine Mandantschaft jeweils unaufgefordert informiere. Selbstverständlich besteht aber auch hierneben jederzeit die Möglichkeit sich eine aktuelle Aufstellung der von mir in dem Mandat geleisteten Arbeitszeit vorlegen zu lassen.

 

3. Dauerberatungsverträge ("Outsourcing" des eigenen Firmenanwalts)

Architekten- und Ingenieurgesellschaften biete ich zudem die Möglichkeit, ihren laufenden, individuellen Beratungsbedarf bei mir zu einer festen monatlichen Pauschale zu decken. Für ein persönliches Gespräch, in dem die Einzelheiten einer solchen Zusammenarbeit werden können, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Tel. +49 30 287 027 66

Alt-Moabit 134, 10557 Berlin

mail@kanzlei-siafarikas.de

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